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BSG, 13.07.1988 - 5/4a RJ 31/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anerkennung - Witwenrente - Erneute Überprüfung
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 21.05.1986 - S 5 J 239/85
- BSG, 13.07.1988 - 5/4a RJ 31/87
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 30.10.1969 - 5 RKn 70/68
Witwenabfindung - Wiederheirat - Auflösung der neuen Ehe - Wiederaufleben der …
Auszug aus BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 31/87
Die Garantie des Wiederauflebens der Hinterbliebenenrente soll einen Anreiz zur Wiederverheiratung schaffen und damit sogenannte Rentenkonkubinate vermeiden helfen (vgl BSGE 30, 110, 111). - BSG, 09.06.1961 - GS 2/59
Auszug aus BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 31/87
Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 9. Juni 1961 (BSGE 14, 238, 240) ist diese Regelung im Wortsinne dahin zu verstehen, daß ein Anspruch, der einmal bestanden hat, wiederaufleben soll.
- BSG, 13.01.1999 - B 13 RJ 1/98 R
Anspruch auf wiederaufgelebte Witwenrente
Sind demnach grundsätzlich die Vorschriften des SGB VI anzuwenden, so ist mangels entgegenstehender Anhaltspunkte davon auszugehen, daß die Beklagte zunächst die Grundvoraussetzungen für einen Anspruch der Klägerin auf wiederaufgelebte große Witwenrente nach § 46 SGB VI zutreffend bejaht (vgl dazu auch BSG SozR 2200 § 1291 Nr. 33) und auch die Rentenhöhe nach Maßgabe der §§ 63 ff SGB VI rechtsfehlerfrei errechnet hat.